Gebuchte Beiträge
Gebuchte Beiträge bei Versicherungen sind alle Beitragszahlungen, die Versicherungsnehmer im Laufe des jeweiligen Versicherungsvertrages auf die Konten der Versicherungsgesellschaften hätten überweisen sollen. Meldet die Versicherung "gebuchte Beiträge" an ihren jeweiligen Verband werden hiervon die Rückstellung für Beitragsrückerstattung subtrahiert. Dieser Punkt ist insbesondere bei der Privaten Krankenversicherung ein wichtiger Posten, weil die Versicherten, die im laufenden Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben, Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen haben. Gebuchte Beiträge erfassen auch Nebenleistungen wie die Aufschläge für unterjährige Zahlungsweisen. In der Bilanz werden auch solche Beiträge als gebuchte Beiträge ausgewiesen, die in Wirklichkeit noch nicht gezahlt worden sind. Gebuchte Beiträge dieser Art dürfen aus der Bilanz erst dann entfernt werden = abgeschrieben werden, wenn sich diese Beiträge als uneinbringbar herausgestellt haben. Dies ist dann der Fall, wenn durch eine eidesstattliche Versicherung des Prämienschuldners dessen Vermögenslosigkeit oder dessen Zahlungsunfähigkeit festgestellt worden ist oder der Prämienschuldner unauffindbar geworden ist.
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